1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der SicherPro Wachschutz GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistung zustande.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Textform ausreichend, z. B. per E-Mail).
3. Leistungsumfang
Art, Umfang, Ort und Zeit der zu erbringenden Bewachungsleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Subunternehmer einzusetzen.
Sämtliche Tätigkeiten werden im Rahmen der gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) sowie der Bewachungsverordnung (BewachV) erbracht.
Der Auftragnehmer ist nicht zur Übernahme hoheitlicher Aufgaben verpflichtet. Bei Eintritt strafbarer Handlungen Dritter ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, die Polizei zu verständigen.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- dem Sicherheitspersonal ein gefahrloser Zugang zum Einsatzort gewährt wird;
- alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Pläne und Schlüssel rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden;
- die einsatzbezogenen sicherheitstechnischen Anlagen (z. B. Schließsysteme, Alarmanlagen, Beleuchtung) funktionsfähig sind;
- besondere Gefahrenquellen und einsatzrelevante Besonderheiten vor Auftragsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.
5. Vergütung & Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Stunden- bzw. Pauschalsatz zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen werden monatlich erstellt und sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB); ansonsten fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).
Eine Aufrechnung des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Vertragsdauer & Kündigung
Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
7. Haftung & Versicherung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Der Auftragnehmer unterhält die gesetzlich nach § 14 BewachV vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Auf Verlangen wird dem Auftraggeber der Nachweis vorgelegt.
Schadensmeldungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden, schriftlich beim Auftragnehmer anzuzeigen.
8. Verschwiegenheit & Datenschutz
Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten sind in unserer Datenschutzerklärung geregelt.
9. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt – einschließlich behördlich angeordneter Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und Naturkatastrophen – befreien die Parteien für die Dauer der Störung von der Pflicht zur Leistung. Im Einzelfall kann der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Duisburg.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.